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ERBRECHT


Kanzlei für Erbschaftsrecht in Torgau

ErbrechtDas Erbrecht gewinnt in jüngster Zeit immer mehr an Bedeutung. Gerade in der Nachkriegszeit wurden große Geld- und Sachvermögen geschaffen, welche nun auf nachfolgende Generationen vererbt werden. Hierbei kommt es häufig zu streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Hinterbliebenen, da häufig unklare oder überhaupt keine letztwillige Verfügungen (z. B. Testament, Erbvertrag) des Erblassers vorliegen. Durch einen Erbstreit oder hohe Belastungen mit Erbschaftssteuer kann das zusammengetragene Vermögen stark geschmälert werden.

Gerade wenn Immobilien, Unternehmen oder andere große Vermögenswerte Teil der Erbmasse sind oder die Familienverhältnisse kompliziert sind (z.B. in Patchwork-Familien), empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine rechtssichere Nachlassregelung mit Hilfe eines Anwalts für Erbrecht zu treffen.

Ebenso kann es im Erbfall für die Erben oder die Erbengemeinschaft sinnvoll sein, bei der Vermögensaufteilung auf die Beratung und Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt zurückzugreifen, um teure Fehler bei einer eigenmächtigen Vermögensaufteilung zu vermeiden. Insbesondere im Erbsteuerrecht gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Anwaltliche Leistungen im Erbrecht für Erblasser:

Mehrere Erben bilden grundsätzlich eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen. Wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, müssen die Formulierungen so eindeutig sein, dass es zwischen Ihren Erben nicht zum Streit über die Aufteilung kommt. Das gilt genauso für Vermächtnisse.

Unsere umfassende Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihr Vermögen tatsächlich dem zufließt, den Sie begünstigen wollen.

Zu den Leistungen eines Anwalt für Erbrecht gehören unter anderem:

  • Wir bereiten mit Ihnen eine optimale Formulierung eines Testaments, Erbvertrages oder ggf. lebzeitiger Vermögensübertragungen vor. Nur durch Ihre lebzeitigen Verfügungen können individuelle — von der gesetzlichen Erbfolge abweichende — Nachfolgeregelungen bestimmt werden!
  • Wir erarbeiten für Sie Lösungen, wenn an einen Pflichtteilsberechtigten wenig oder möglichst gar nichts vererbt werden soll.
  • Wir entwickeln für Sie ideale Nachfolgeregelungen, die möglichst viele Steuern sparen.
  • Neben der Errichtung eines Testaments ist regelmäßig auch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, ggf. einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung Teil unserer Arbeit. Hiermit wird sichergestellt, dass auch im Fall, in dem Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vermögensangelegenheiten oder persönlichen Angelegenheiten zu regeln, nach Ihrem Willen verfahren wird oder eine Person Ihres Vertrauens mit den für Sie wesentlichen Entscheidungen betraut ist
  • Sie können als Erblasser die Testamentsvollstreckung durch unsere Kanzlei anordnen. Im Erbfall verwalten und wickeln wir den Nachlass in Ihrem Sinne ab.

Leistungen des Anwalts für Erbschaftsrecht für Erben:

  • Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Erben, Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker.
  • Wir beantragen den Erbschein beim Nachlassgericht.
  • Wir beraten Mandanten, wie Sie feststellen können, ob sie eine Erbschaft annehmen sollten.
  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung bzw. bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen im Erbstreit.

Rechtsanwältin für Erbschaftsangelegenheiten in Torgau

In unserer Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsanwältin Kathrin Walther mit ihrer Spezialisierung auf Erbrecht, Familienrecht und die Schnittstellen dieser beiden Rechtsgebiete ihren Mandanten eine kompetente und wirtschaftlich orientierte Rechtsberatung sowie effektive Vertretung vor Gericht. Neben regelmäßiger Fortbildungen im Bereich des Erbrechts und des Familienrechts ist zudem ihr Engagement als Mitglied in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. zu nennen.

Durch die kanzleiinterne Zusammenarbeit mit weiteren Rechtsanwälten und Spezialisten auf anderen Rechtsgebieten können komplizierte erbrechtliche Sachverhalte richtig bewertet und Mandanten erfolgreich vertreten werden.

Die Anwaltskosten in Erbrechtsangelegenheiten

Die Gebühren eines Anwalts für Erbrecht richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die tatsächliche Höhe der Honorare hängt vom sogenannten Gegendstandswert sowie vom Umfang, der Schwierigkeit der Angelegenheit und auch dem Haftungsrisiko des beratenden Rechtsanwalts ab.

Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf eine mündliche oder schriftliche Beratung, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden, welche von den gesetzlichen Gebühren abweicht - beispielsweise eine Pauschal- oder Zeitvergütung.

Detaillierte Aussagen zu den Kosten eines konkreten Mandats können daher nur in einer persönlichen Beratung getroffen werden.

Die Kosten einer Erstberatung in erbrechtlichen Angelegenheiten werden in der Regel von Rechtschutzversicherungen übernommen.